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Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres
und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermindert um den Wert der Einlagen und
vermehrt um den Wert der Entnahmen.
Am Ende des Wirtschaftsjahres ist das jeweilige Betriebsvermögen anzusetzen, entweder auf Basis
bilanzpflichtiger Gewinnermittlung, die für Gewerbetreibende besteht, die auf Basis gesetzlicher Vorschriften
dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse durchzuführen. Oder eine einfache
Gewinnermittlung ohne Bilanzpflicht.
Wer nicht verpflichtet ist Bücher zu führen und diese auch nicht freiwillig führt,
ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
Für unsere Mandanten führen wir sowohl Gewinnermittlung mit als auch ohne Bilanzierungspflicht durch.
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